Kostenerstattung für Briefsendungen, Arbeitsaufwand, …?
Frage von ralfhiller: Kostenerstattung für Briefsendungen, Arbeitsaufwand, …?
Guten Tag,
ich habe mal folgende Frage:
(Vorab – ich weis das es eigentlich lächerlich ist, was ich frage, aber es geht mir in dem Fall ums Prinzip)
So – ich wurde jetzt das 3te mal Vom Kreiswehrdienstamt angeschrieben, irgendwelche Dokumente nachzureichen, die ich angeblich vergessen habe.
Da ich mit diesem Personen auf Kriegsfuß stehe, wollte ich mal fragen, ob es nicht möglich wäre, den ganzen Aufwand (Kopien erstellen, Briefe, Briefmarken) vom Kreiswehrsamt erstatten zu lassen ?!
Es kommt mir eben aufs Prinzip an – und wenn die Leute da hinten zu blöde sind, ordnung zu halten kann ich da auch nicht dafür, und sehe es auch nicht ein, für der ihre Schlampigkeit meine Zeit und mein Geld zu opfern.
Also – ist da was möglich ?
Wie sollte das Schreiben formuliert sein ?
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So noch ein paar Infos:
Ich bin 17 Jahre, und z.Zt im ersten (von 3) Ausbildungsjahren.
Am liebsten würde ich ja jetzt schon zur Musterung gehen, damit ich gleich schonmal weis, als was ich eingestuft werde …
Grundsätzlich will ich den Wehrdienst verweigern – Ziewildienst wäre ok.
Mit welcher T Stufe kann man noch Ziwieldienst leisten ?!
Ha – da fällt mir noch was ein:
Ich war beim Artzt, und hatte mir ein Ärtzliches Atest ausstellen lassen.
Ich musste dafür 10 Euro Praxisgebühr bezahlen – die kann ich mir doch auch gleich erstatten lassen – oder ?!
Beste Antwort:
Answer by John D
Schicke gleich einen gerichtlichen Mahnbescheid – da die Behördenmühlen in solchen Ämtern langsam mahlen, hast du gute Chancen, Geld zu bekommen, weil die Schnarchnasen garantiert die Widerspruchsfrist verstreichen lassen.
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Kommentare(2)